ok, geht wohl nur wenn man da angemeldet ist:
deshalb ZITAT aus dem Forum des angegebenen Links oben:
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Hallo ihr Freunde von Schall und Rauch,
das mit dem Bölllerbeschuss für das Tower-Kolonial-Teil hat sich nach intensiver technischer Inaugenscheinnahme in Rauch aufgelöst. Die Überlebenschance für das Gewehr wären gleich Null gewesen. Aber das ist nicht weiter tragisch.
Gibt es für die Aussage Reenactment = Schießen ohne Kugel und somit kein Böllerbeschuss notwendig eine sichere Quellenangabe in Form von amtlichen Aussagen?
In BW heißt es nämlich beim Beschussamt Ulm, dass Böllerbeschuss notwendig ist, wenn VL-Waffen in der Öffentlichkeit zum "Salutschießen" eingesetzt werden. Ein "Reenactment-Schießen" gibt es nicht.
Diese sog. dual-use-Problematik wurde vom IM Berlin am 14.10.2004 an das Beschussamt Mellrichstadt so beantwortet. Zusätzlicher Böllerbeschss auf VL-Waffen, auch wenn dort SP-Beschusszeichen vorhanden.
Auch wir von der Revolutionsgruppe haben für unsere Barrikadenkämpfe in der Öffentlichkeit die Auflage des Böllerbeschusses für die VL-Waffen. Die Schießgenehmigung dazu ist aber eine Genehmigung nach §16 WaffG als Bauchtumsschützen. Lediglich unsere reinen Böllerkanonen, ohne scharfen Beschuss, erhalten eine zusätzliche reine Böllergenehmigung für den Einsatz. Genauso wird es bei den Bürgerwehren gehandhabt.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Fisherman
ZITAT(STS @ 08.07.2010 - 08:32)
Schau mal hier:
http://www.reenactorforum.waszmann.de/cgi-....pl?board=RECHT Hallo STS,
und hier haben wir wieder unsere Probleme: Das R-Forum ist ganz nett, die rechtlichen Bewertungen aber (teilweise) von Laien für Laien (nicht böse gemeint).
Auf der anderen Seite klare Erlasslage, bzw. Rechtslage, dass scharfe Vorderladerwaffen, die in D zum Böllern/Salutschießen (dazu zählt auch Barrikadendarstellungen/Schlachtendarstellung in der Öffentlichkeit) benutzt werden, eben zusätzlich eine Böllerbeschuss benötigen.
Das passt zwar nicht jedem und kostet etwas mehr, ist aber so. Ich habe das nicht erfunden, also nicht über mich sauer sein. Ich gebe nur weiter, was ich vom zuständigen Reg.Präs. für VL-WL-und Böllerlehrgänge als Auskunft erhalten habe und was die Beschussämter Ulm und Suhl dazu sagen.
Grüße, Fisherman
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ZITAT Ende